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   VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027   

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VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027 (https://dejure.org/2009,6773)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.02.2009 - 7 B 08.1027 (https://dejure.org/2009,6773)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 (https://dejure.org/2009,6773)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schülerbeförderung - Kostenerstattung - Ermittlung der Schulweglänge - Zur besonderen Gefährlichkeit eines innerörtlichen Schulwegs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für Schülerbeförderung bei besonderer Gefährlichkeit eines innerörtlichen Schulwegs bei Hanglage und benachbarter Wohnungsprostitution; Erstattung der Kosten bei Beförderung der Schüler durch öffentliche oder private Verkehrsmittel i.F.e. Nichterreichens ...

  • Judicialis

    SchKfrG Art. 2 Abs. 1; ; SchBefV § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; SchBefV § 2 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schülerbeförderung und Kosten für Lernmittel: Schülerbeförderung; Kostenerstattung; Ermittlung der Schulweglänge; besonders gefährlicher Schulweg (verneint); besonders beschwerlicher Schulweg (verneint); Wohnungsprostitution; Notwendigkeit eines Augenscheins (verneint)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderung - Besonders gefährlicher und beschwerlicher Schulweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • publicus-boorberg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wo beginnt und wo endet der Schulweg? - Die Messpunkte nach dem Bayerischen Schulwegkostenfreiheitsgesetz (Dr. Ansgar Grochtmann)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 504
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02

    Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027
    Bei der Frage, ob es Schülern zugemutet werden kann, an solchen Gebäuden vorbeizugehen, ohne die Straßenseite zu wechseln, ist zu berücksichtigen, dass die kommerzielle Ausnutzung sexueller Bedürfnisse oder Interessen nicht (mehr) grundsätzlich als sittenwidrig angesehen wird (BVerwG vom 6.11.2002 NVwZ 2003, 603).

    Deshalb sieht das Bundesverwaltungsgericht den Tatbestand der Unsittlichkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG - abgesehen von Verstößen gegen Strafgesetze oder gegen die Menschenwürde - nur noch dann als gegeben an, wenn schutzwürdige Belange der Allgemeinheit berührt werden, was insbesondere dann der Fall ist, wenn das Verhalten nach außen in Erscheinung tritt und dadurch die ungestörte Entwicklung junger Menschen in der Sexualsphäre gefährden kann oder wenn andere Personen, die hiervon unbehelligt bleiben wollen, erheblich belästigt werden (BVerwG vom 6.11.2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027
    Die Anordnung einer Tempo 30-Zone ist seit dem 1. Februar 2001 gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1c StVO (i.d.F. d. 33. ÄndVStrVR v. 11.12.2000, BGBl S. 1690) gegenüber dem zuvor vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 14.12.1994 BVerwGE 97, 214) geforderten Zonenbewusstsein unter erleichterten Voraussetzungen zulässig (vgl. NdsOVG vom 18.7.2006 NJW 2007, 1609) und muss nicht mehr durch Hindernisse auf der Fahrbahn o.ä.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 270/04

    Voraussetzungen der Anordnung einer Tempo 30-Zone gemäß § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 1c

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027
    Die Anordnung einer Tempo 30-Zone ist seit dem 1. Februar 2001 gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1c StVO (i.d.F. d. 33. ÄndVStrVR v. 11.12.2000, BGBl S. 1690) gegenüber dem zuvor vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 14.12.1994 BVerwGE 97, 214) geforderten Zonenbewusstsein unter erleichterten Voraussetzungen zulässig (vgl. NdsOVG vom 18.7.2006 NJW 2007, 1609) und muss nicht mehr durch Hindernisse auf der Fahrbahn o.ä.
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027
    Demgegenüber liegt der von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin in seinem Schriftsatz vom 30. Juni 2008 zitierten Entscheidung des NdsOVG vom 24. April 2008 (Az. 2 LB 7/07 ) ein Fall zugrunde, bei dem der fragliche und als gefährlich angesehene Streckenabschnitt knapp 1.350 m lang, einsam und nicht beleuchtet war.
  • VerfGH Bayern, 28.10.2004 - 8-VII-03
    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027
    Eine gewisse Generalisierung, Typisierung und Pauschalierung ist dabei unvermeidlich und verfassungsrechtlich unbedenklich (BayVerfGH vom 28.10.2004 VerfGH 57, 156 = BayVBl 2005, 140).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 4 B 15.07

    Abgrenzung Außenbereich: Verwertung von Karten

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027
    Ein Augenschein ist nicht erforderlich, wenn in den Akten Lichtbilder, Pläne und Beschreibungen enthalten sind, aus denen sich ein hinreichender Eindruck von der Örtlichkeit und ihren rechtlich relevanten Besonderheiten entnehmen lässt (BVerwG vom 13.6.2007 BauR 2007, 2039; Geiger in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 46 zu § 86 und RdNr. 6 zu § 96).
  • VGH Bayern, 16.05.2008 - 9 ZB 07.3224

    Die Ausübung von Prostitution in sogenannten Terminwohnungen ist im Mischgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027
    Unabhängig von der Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Wohnungsnutzung zur Prostitution (vgl. dazu BayVGH vom 16.5.2008 Az. 9 ZB 07.3221 und 9 ZB 07.3224; zur Abgrenzung von sog. Wohnungsprostitution zu einem bordellartigen Betrieb vgl. OVG NRW vom 19.7.2007 Az. 7 E 623/07 ) bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin auf ihrem Schulweg ungewollt mit dem Geschehen in den Wohnungen in einer Weise konfrontiert werden konnte, die es erfordert hätte, vor den entsprechenden Wohnungen jeweils die Straßenseite zu wechseln und somit mehrfach die verkehrsreiche Innere Münchener Straße zu überqueren.
  • VGH Bayern, 30.01.2003 - 7 B 02.1135

    Rechtsanspruch auf kostenlose Beförderung eines Kindes zur Grundschule;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027
    Eine besondere Gefahr kann zwar, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteil vom 30.1.2003 Az. 7 B 02.1135, Beschluss vom 29.3.2007 Az. 7 ZB 06.1874), nicht nur aufgrund der Verkehrssituation, sondern auch wegen sonstiger denkbarer Schadensereignisse vorliegen (wie z.B. kriminelle Übergriffe von Sexualstraftätern oder sonstigen Gewalttätern).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2007 - 7 E 623/07

    Zulässigkeit eines bordellartigen Betriebs in einem Mischgebiet; Bewilligung von

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027
    Unabhängig von der Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Wohnungsnutzung zur Prostitution (vgl. dazu BayVGH vom 16.5.2008 Az. 9 ZB 07.3221 und 9 ZB 07.3224; zur Abgrenzung von sog. Wohnungsprostitution zu einem bordellartigen Betrieb vgl. OVG NRW vom 19.7.2007 Az. 7 E 623/07 ) bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin auf ihrem Schulweg ungewollt mit dem Geschehen in den Wohnungen in einer Weise konfrontiert werden konnte, die es erfordert hätte, vor den entsprechenden Wohnungen jeweils die Straßenseite zu wechseln und somit mehrfach die verkehrsreiche Innere Münchener Straße zu überqueren.
  • VGH Bayern, 18.12.2007 - 24 CS 07.3011

    Sicherheitsrecht: Untersagung der Wohnungsprostitution // "Terminwohnung";

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2009 - 7 B 08.1027
    Allein die Kenntnis von Kindern oder Jugendlichen, dass in bestimmten Wohnungen der Prostitution nachgegangen wird, erfüllt auch dann nicht den Straftatbestand der jugendgefährdenden Prostitution (§ 184 f StGB), wenn dies in unmittelbarer Nähe einer Schule geschieht (BayVGH vom 18.12.2007 Az. 24 CS 07.3011 und 24 CS 07.3012).
  • VGH Bayern, 16.05.2008 - 9 ZB 07.3221

    Die Ausübung der Prostitution in sogenannten Terminwohnungen ist im Mischgebiet

  • VGH Bayern, 29.03.2007 - 7 ZB 06.1874
  • VGH Bayern, 09.08.2011 - 7 B 10.1565

    Schülerbeförderungspflicht; Berechnung der Länge des Schulweges

    Auch der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Februar 2009 (Az. 7 B 08.1027 ) ist nicht zu entnehmen, dass für die Entfernungsmessung stets auf den Haupteingang des Schulgebäudes abzustellen wäre.
  • VG Augsburg, 12.11.2019 - AU3K19.176.00

    Keine Kostenübernahme für Schülerfahrkarte aufgrund der Länge des Schulweges

    Erforderlich wäre, dass sich die Gefahren von den Umständen, die Schüler auf Schulwegen normalerweise zu bewältigen haben, erkennbar abheben, wobei eine objektive Betrachtungsweise anzulegen ist (BayVGH, U.v. 17.02.2009 - 7 B 08.1027 - juris Rn. 24).

    Ein Augenschein ist nach der Rechtsprechung nicht erforderlich, wenn in den Akten Lichtbilder, Pläne und Beschreibungen enthalten sind, aus denen sich ein hinreichender Eindruck von der Örtlichkeit und ihren relevanten Besonderheiten entnehmen lässt (vgl. BVerwG B.v. 13.6.2007, BauR 2007, 2039; BayVGH, U.v. 17.2.2009 - Az. 7 B 08.1027 - juris m.w.N.).

    Insoweit ist anerkannt, dass in einem Wohngebiet auch dann nicht von einer besonderen Gefährlichkeit ausgegangen werden kann, wenn innerhalb einer Tempo-30-Zone ein Gehweg nicht vorhanden ist (vgl. BayVGH, U.v. 17.02.2009 - 7 B 08.1027 - juris Rn. 25).

  • VG München, 05.04.2022 - M 3 K 21.2280

    Berechnung der Schulweglänge

    Der Schulweg endet somit dort, wo dem Schüler das Betreten des eingefriedeten oder sonst erkennbar abgegrenzten Schulgrundstücks möglich und erlaubt ist (vgl. insgesamt BayVGH U.v. 9.8.2011 - 7 B 10.1565 - juris Rn. 17 m.w.N.; BayVGH U.v. 17.2.2009 - 7 B 08.1027 - juris Rn. 18).

    Die bei der Ermittlung der Schulweglänge anzuwendenden Regelungen sind - nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt - nur dann mit tragbarem Verwaltungsaufwand umsetzbar, wenn sich der Ermittlungsaufwand am Gebot der Wirtschaftlichkeit orientiert und den notwendigen Umfang nicht überschreitet (vgl. BayVGH, U.v. 17.2.2009 - 7 B 08.1027).

    Die hierbei anzuwendenden Regelungen sind in der Praxis nur dann mit einem tragbaren Verwaltungsaufwand umsetzbar, wenn sich der Ermittlungsaufwand am Gebot der Wirtschaftlichkeit orientiert (vgl. auch Art. 2 Abs. 1 Satz 3 SchKfrG) und den notwendigen Umfang nicht überschreitet (vgl. zum Ganzen BayVGH, U. v. 17.2.2009 - 7 B 08.1027 - juris Rn. 18).

  • VG Koblenz, 24.05.2011 - 7 K 1327/10

    Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels zumutbar: Keine Übernahme der

    Diese kann sich aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben (zu diesen beiden Fallgruppen siehe VG Koblenz, Urteil vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris).

    Möglicherweise subjektiv bestehende Befürchtungen reichen nicht aus, solange sie nicht objektiv begründet sind (vgl. BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009, a.a.O.).

  • VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17

    Schülerbeförderungskosten für einen besonders gefährlichen Schulweg

    Diese kann sich in erster Linie aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben (zu diesen beiden Fallgruppen s. VG Koblenz, Urteile vom 24. Mai 2011 - 7 K 1327/10.KO - und vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris).

    Möglicherweise subjektiv bestehende Befürchtungen reichen nicht aus, solange sie nicht objektiv begründet sind (vgl. BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009, a.a.O.).

  • VG Koblenz, 02.03.2017 - 4 K 1111/16

    Kreis muss Schülerbeförderungskosten übernehmen

    Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob die Überquerungshilfe im Bereich der F.-Straße 27 als besonders gefährlich anzusehen wäre, was sich in erster Linie aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben kann (vgl. VG Koblenz, Urteile vom 24. Mai 2011 - 7 K 1327/10.KO - und vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris).
  • VG Koblenz, 22.09.2009 - 7 K 1421/08

    Schülerbeförderungskosten - besondere Gefährlichkeit des Schulweges

    Diese kann sich aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben (zu diesen beiden Fallgruppen siehe VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris).

    Möglicherweise subjektiv bestehende Befürchtungen reichen nicht aus, solange sie nicht objektiv begründet sind (vgl. BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LB 165/12

    Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit des Schulweges ausschließlich nach

    1997, 63 f. = juris Langtext Rdnr. 27 ff.; Bayerischer VGH, Urt. v. 17.2.2009 - 7 B 08.1027 -, juris Langtext Rdnr. 23; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.11.2006 - 19 A 4675/04 -, juris Langtext Rdnr. 5 ff. m. w. N.).
  • VG München, 14.11.2011 - M 3 K 11.670

    Schülerbeförderung; Beförderungspflicht; maßgebliche Schulweglänge; Ermittlung

    "Laut Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München vom 17.02.2009 (Az.: 7 B 08.1027 ...)" sei die Schulweglänge nach der Entfernung zwischen "Hauseingangstüre" ... Straße 7a und dem "Haupteingang" der Schule zu bemessen.

    Auch der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Februar 2009 (Az. 7 B 08.1027 ) ist nicht zu entnehmen, dass für die Entfernungsmessung stets auf den Haupteingang des Schulgebäudes abzustellen wäre.

  • VG Regensburg, 07.07.2011 - RO 1 K 11.362

    Zur Frage des Vorliegens eines besonders gefährlichen Schulwegs für ein außerhalb

    Ein Augenschein ist nach der Rechtsprechung nicht erforderlich, wenn in den Akten Lichtbilder, Pläne und Beschreibungen enthalten sind, aus denen sich ein hinreichender Eindruck von der Örtlichkeit und ihren relevanten Besonderheiten entnehmen lässt (vgl. BVerwG v. 13.6.2007, BauR 2007, 2039; BayVGH, Urt. v. 17.2.2009 Az. 7 B 08.1027 m.w.N.).

    Das Gericht folgt dem polizei- und ordnungsrechtlichen Grundsatz, wonach die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit zu stellen sind umso geringer sein müssen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist, so dass eine die besondere Gefährlichkeit begründete gesteigerte Wahrscheinlichkeit, dass Schulkinder auf dem Schulweg Opfer von Gewalttaten werden, schon deshalb grundsätzlich zu bejahen ist, wenn der betreffende Schüler zum risikobelasteten Personenkreis zählt und er sich auf seinem Schulweg in einer schutzlosen Situation befindet, weil nach den örtlichen Verhältnissen eine rechtzeitige Hilfeleistung durch Dritte nicht gewährleistet ist (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 20.6.2007, Az. RN 1 K 07.156, bestätigt BayVGH, Urt. v. 17.2.2009 Az. 7 B 08.1027; BayVGH, Urteil v. 30.1.2003 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 01.06.2011 - AN 2 K 10.00290

    Bestimmung der Schulweglänge anhand geeigneten Kartenmaterials bzw. eines

  • VG München, 28.01.2020 - M 3 K 17.5736

    Prozesskostenhilfe, Fehlende Erfolgsaussichten, Schulwegkosten, Anreise von

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2013 - 2 LC 101/11

    Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit des Schulweges ausschließlich nach

  • VG Ansbach, 08.10.2015 - AN 2 K 13.01829

    Schulweglängenermittlung, Gefährlichkeit, Aktivlegitimation, Klagebefugnis,

  • VG Augsburg, 22.09.2009 - Au 3 K 09.614

    Zur Bemessung des Schulwegs im Rahmen der Schulwegkostenfreiheit

  • VG Schleswig, 13.09.2012 - 9 A 237/11

    Kosten der Schülerbeförderung

  • VG München, 18.08.2022 - M 3 K 21.3068

    Schulwegkosten, Schulweglänge, Verschiedene Routenplaner, Beweislast

  • VG Ansbach, 09.12.2019 - AN 2 K 18.01390

    Klagebefugnis eines Elternteils: Schulwegkostenfreiheit

  • VG Würzburg, 05.08.2015 - W 2 K 14.260

    Kostenfreiheit des Schulweges

  • VG Regensburg, 13.07.2011 - RO 1 K 11.425

    Zur Frage des Vorliegens eines besonders gefährlichen Schulwegs innerhalb

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